Bundes-Corona-Notbremse ab 24. April bis 30. Juni 2021

Diese greift ab einer 7-Tage-Inzidenz/100.000 Einwohner von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen und wird erst wieder aufgehoben, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz den Wert von 100 unterschreitet (allerdings erst ab dem übernächsten Tag der Unterschreitung!).

(Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die individuellen Beschlüsse für Hessen)

 

Für die Freizeit- und Amateursport gilt in der Bundesnotbremse:

Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. 

Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

Des Weiteren ist hier eine Testpflicht für "Anleitepersonen" zu beachten.

 

Eine tagesaktuelle Übersicht inkl. Regelerläuterung zeigt Ihnen, ob in ihrem Kreis oder Ihrer Stadt die Notbremse gilt:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

 

Corona-Regeln vereinfacht auf einen Blick:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/corona_regeln_hessen_aktuell_1.pdf

https://www.landessportbund-hessen.de/fileadmin/media/Servicebereich/New...

 

Impfpriorisierung für Hauptberufliche oder Ehrenamtliche in der sportlichen Jugendarbeit, Infos unter:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

 

Wir, als HLB, werden nicht jeden Tag eine neu angepasste Erläuterung abgeben. Jeder Verein sollte sich selbständig auf der Seite der Hessischen Landesregierung und seiner Kommune nach den neuesten inzidenzabhängigen Anordnungen informieren.

Alle Angaben sind ohne Gewähr !