Unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch veranstaltet der Hessische Luftsportbund e.V. in Verbindung mit der Hessischen Flugplatz GmbH Egelsbach und dem Fachgebiet Strömungslehre und Aerodynamik der Technischen Universität Darmstadt

vom 28. bis 30. Mai 2010  

seinen 50. Sternflug  

von Egelsbach nach Darmstadt-Griesheim

Die flugsportlichen Aufgaben werden vom Hessischen Luftsportbund e.V. ausgerichtet.Der Wettbewerb ist offen für alle Piloten mit gültigem Luftfahrerschein. Er wird in Anlehnung an die DAeC-Wettbewerbsordnung Rallye Navigationsflug (Ausgabe 2008) ausgetragen. Zugelassen werden Flugzeuge bis zu einer Masse von 2.000 Kilogramm und selbständig rollende Reisemotorsegler (TMG) mit Geschwindigkeiten von mindestens 65 Knoten.

 

Programm

Freitag, 28. Mai 2010 

Beginn des Wettbewerbs um die längste Anflugstrecke vom Abflugort

Samstag, 29. Mai 2010              

10.00 bis 11.00 Uhr

freier Anflug der Wettbewerbsteilnehmer mit Ziellandung auf den Flugplatz Frankfurt-Egelsbach (EDFE)

11.30 Uhr

Flugzeugführerbesprechung in den Räumen des Frankfurter Vereins für Luftfahrt e.V.

ab 13.00 Uhr

Start zum Navigationsflug nach Darmstadt-Griesheim

ca. 17.00 Uhr

Transfer vom Flugplatz Darmstadt-Griesheim zur Unterkunft

20.00 Uhr

Abschlussfest mit Siegerehrung im Restaurant Waldschlösschen, Wilhelm-Leuschner-Straße 217, 64346 Griesheim, tel. 06155 - 8805543

Sonntag, 30. Mai 2010            

freier Rückflug

Ausschreibung

1. Nennungen sind zu richten an den Hessischen Luftsportbund e.V., 64293 Darmstadt, Landwehrstraße 1.

     Meldeschluss:  Dienstag, 25. Mai 2010

Das Nenngeld beträgt anlässlich des 50. Hessen-Sternfluges 50,-- Euro pro Besatzungsmitglied, also zusammen 100,-- Euro für eine Besatzung. Den Gesamtbetrag bitte bis zum 25. Mai 2010 auf das Sonderkonto „509. Hessen-Sternflug“ bei der Sparkasse Darmstadt (BLZ 508 501 50) Konto-Nr. 715 751 mit dem Kennwort „Sternflug" überweisen bzw. einzahlen. Das Nenngeld schließt ein:

a) Lande- und Abst ellgebühren

b) Imbiss

c) Eintritt zur Abendveranstaltung mit Siegerehrung und Abendessen

d) Erinnerungsgabe des 50. Hessen-Sternfluges

3. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Bewerber zu beschränken und Änderungen in der Ausschreibung vorzunehmen.

4. Der Hessische Luftsportbund e.V. sowie alle von ihm beauftragten Personen, also auch Personen, die von ihm auf den einzelnen Landeplätzen zur Durchführung des Wett­bewerbs mit herangezogen werden, haften für keine Vermögens-, Sach- und Perso­nenschäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Die Teilnehmer am Wettbewerb oder ihre Beauftragten erkennen durch ihre Unterschrift auf der Nennung ausdrücklich diesen Haftungsausschluss an. Der Hessische Luftsportbund e.V. schließt eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ab.

5. Der Wettbewerb findet in Anlehnung an die DAeC-Wettbewerbsordnung Rallye-Navigationsflug (Ausgabe 2008) und nur unter Sichtflugbedingungen (VMC) statt.

6. Sieger des Wettbewerbs sind die Teilnehmer mit der geringsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit - auch bei den weiteren Platzierungen - entscheidet das Ergebnis der ersten Zeitwertung, dann das Ergebnis der zweiten Zeitwertung, und sollte dann noch eine Punktgleichheit vorliegen, wird die letzte Zeitwertung gewertet.

7. Preise:

Die Besatzung mit dem besten Ergebnis erhält den Ehrenpreis des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch.

Die Besatzung mit dem zweitbesten Ergebnis erhält den Preis der Gemeinde Griesheim.

Die Besatzung mit dem drittbesten Ergebnis erhält den Preis der Sportfachgruppe

Motorflug des Deutschen Aero-Clubs e.V.

Die jüngste Besatzung erhält den Wanderpreis des HLB-Präsidenten Dr. Jens A. Plusczyk.

Die Besatzung mit der längsten Anflugstrecke erhält einen Sonderpreis.

Außerdem werden zahlreiche weitere wertvolle Preise (unter anderem von der Deut­schen Lufthansa AG und der Viessmann Werke GmbH & Co KG) unter den Teilnehmern des 50. Hessen-Sternfluges, die bei der Siegerehrung anwesend sind, verlost.

8. Veranstalter: Hessischer Luftsportbund e.V., 64293 Darmstadt, Landwehrstraße 1

9.Hauptschiedsrichter: Martin Stenger , Jury: Karl-Heinz Bender und Peter Thiel

10. Wettbewerbsleitung:   

Gesamtleitung: Karl-Heinz Bender

Organisation: Wolfgang Brauer, Heinrich Kruse, Martin Stenger, Peter Thiel, Rüdiger Wandke

Verwaltung: Jutta Hess

 11.  Unterkunft:

Hotel Prinz Heinrich, Am Schwimmbad 12-16, 64347 Griesheim, Tel. 06155– 6009-0,             reservierung@prinz-heinrich.de. Liegt in der Nähe des Ortes der Abendveranstaltung. Bitte selbst buchen!

 

Organisation

1. Der Wettbewerb wird in Anlehnung an die DAeC-Wettbewerbsordnung Rallye-Navigationsflug (Ausgabe 2008) durchgeführt. Abweichungen hiervon werden in der Flug­zeugführer­besprechung mitgeteilt. Die Überflugszeiten der Wendepunkte werden durch Logger ermittelt. Weitere Loggerdaten werden nicht ausgewertet. Für Piloten, die keinen eigenen, nach der Wettbe­werbsordnung zugelassenen Logger mitführen, kann ein Logger vom Veranstalter gestellt werden (bitte im Anmeldeformular angeben).

2. Der Gebrauch von zugelassener Flugzeug-Navigationsausrüstung ist während des Wett­bewerbs erlaubt. Die Benutzung von Notebooks/Laptops ist nicht zulässig. Mobiltelefone dürfen während der Wettbewerbsflüge nicht benutzt werden.

3. Die Flugzeuge/Motorsegler müssen eine Geschwindigkeit über Grund (Vg) von mindestens 65 kts erreichen. Die Teilnehmer können die Vg in Stufen von 5 kts zwischen 65 und 100 kts selbst wählen, sie ist bei der Nennung anzugeben.

4. Die Flugzeuge müssen mindestens so viel Kraftstoff getankt haben, dass bei der gewählten Geschwindigkeit eine maximale Flugstrecke von 90 NM geflogen werden kann. Dabei ist eine Reserve von 10 % mitzuführen und Kraftstoff für zusätzlich 30 Minuten.

In Darmstadt-Griesheim kann nicht getankt werden!

5. Beim Funkverkehr während des Wettbewerbs bitte mit HOTEL SIERRA und der Wettbewerbsnummer melden.

6. Auf die genaue Einhaltung der Platzrunden und das Einfliegen über Pflichtmeldepunkte ist zu achten. Das Überfliegen von lärmempfindlichen Gebieten ist zu vermeiden; darauf ist insbesondere in Griesheim zu achten! Verstöße führen zu Strafpunkten. (Nähere dazu siehe unter "Flugplatz Darmstadt-Griesheim")

7. Die Wettbewerbsleitung ist erreichbar unter Tel. 0179 – 2013591 (Karl-Heinz Bender), Tel. 0172 – 6708517  (Peter Thiel) und Tel. 0170 – 9062455 (Rüdiger Wandke). Außerdem über Flugleitung Frankfurt-Egelsbach Tel. 06103 94180. Besatzungen, die ihr Flugzeug über Nacht in Darmstadt-Griesheim abstellen wollen, koordinieren ihren Abflug bitte mit dem Platzhalter unter Tel. 0170 – 1878198 (Martin Stenger).

8. Für die Navigationsaufgabe wird eine Farbkopie der Generalkarte 1:200.000 mit eingezeichneten Start- und Wendepunkten zur Verfügung gestellt.

9. Die Zeitbestimmung erfolgt nach Funkzeit.

10. Listen mit der Startreihenfolge werden in Frankfurt-Egelsbach bekannt gegeben. Die Aufgaben werden 30 Minuten vor dem Start am Flugzeug ausgeteilt.

11. Über die Zulassung von Einsprüchen entscheiden der Hauptschiedsrichter und die Jury.

12. Bei höherer Gewalt ist der Hessische Luftsportbund e.V. berechtigt, den Wettbewerb ausfallen zu lassen. Die in Griesheim geplante Abendver­anstaltung findet auch bei Wettbewerbsausfall statt.


Aufgabenstellung

1. Freier Anflug in Frankfurt-Egelsbach zwischen 10 und 11 Uhr Local Time.

2. Start in Frankfurt-Egelsbach zum Navigationsflug.                                             

3. Überflug eines Startpunktes (SP), von Wendepunkten (CPs) und einem Finalpunkt (FP). Zeitwertungen an Wendepunkten sind möglich.

4. Anflug von Checkpunkten. Erkennen von Objekten an Checkpunkten und auf der Strecke.

5. Zwischen CP 3 und CP 4 liegen keine Bilder. Auf diesem Streckenabschnitt Ziellandung in Aschaffenburg (EDFC) als Touch-and-go. 

6. Landung in Darmstadt-Griesheim.

7. Wertung Preis für die längste Anflugstrecke: Dafür stehen maximal 12 Stunden zur Verfügung. Diese können am 28. und 29. Mai 2010 genutzt und auf beide Tage auf­geteilt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wertungszeit am 28. Mai 2010 um 1900 LT endet. Am 29. Mai 2010 beginnt die Wertung frühestens um 0800 LT und endet mit der Landung in Frankfurt-Egelsbach.

Beispiel: Geplante Landezeit in Frankfurt-Egelsbach ist 1015 LT. Damit können an diesem Tag maximal 2:15 Std. gewertet werden, nämlich die Differenz zwischen 0800 LT und 1015 LT. Um diese 2:15 Std. ist die Wertungszeit am Vortag zu reduzieren, Folglich stehen am 28. Mai 2010 maximal 9:45 Std. zur Verfügung. Da die Wertungszeit (Anflugzeit) an diesem Tag jedoch um 1900 LT endet, kann der erste Start am 29. Mai 2010 frühestens um 0915 LT erfolgen.

Wer sich um den Preis für die längste Anflugstrecke bewirbt, muss sich die erste Start­zeit am 28. Mai und 29. Mai 2010 sowie die letzte Landezeit am 29. Mai 2010 von der jeweiligen Flugleitung bestätigen lassen.

Gewertet werden die am 28. und 29. Mai 2010 innerhalb der Wertungszeiten zurück­gelegten Teilstrecken, deren Entfernungen auf der ICAO-Karte 1 : 500.000 von Flugplatzmitte zu Flugplatzmitte gemessen werden. Die so ermittelte Gesamtstrecke wird mit den Reisegeschwindigkeiten der zu wertenden Flugzeuge gewogen. Dabei wird von der Geschwindigkeit des schnellsten Flugzeuges, das am Anflugstreckenwettbewerb teilnimmt, ausgegangen. Die zu ermittelnde Wertungsstrecke ist die gemessene Strecke mal dem Verhältnis der Reisegeschwindigkeit des schnellsten Flugzeuges zur Reisegeschwindigkeit des jeweiligen Flugzeuges.

Teilnehmer, die ihre Anflugstrecke bewerten lassen möchten, müssen dies nach der Landung in Frankfurt-Egelsbach bei der Wettbewerbsleitung unter Vorlage ihres Flug- oder Bordbuches bekannt geben!

Flugplatz Darmstadt-Griesheim

Die Abschlusslandung des Hessensternfluges findet in diesem Jahr auf dem August Euler Flugplatz in Darmstadt Griesheim statt. Da dieses Gelände momentan kein zugelassener Flugplatz ist, hier einige Informationen für die Besatzungen.

1. Die Asphaltlandebahn befindet sich in benutzbarem Zustand, hat allerdings keine vorgeschriebene Farbmarkierung. Auch gibt es keine Halbbahnmarkierung.

2. Der Taxiway ist nicht benutzbar und die Grasflächen dürfen auf keinen Fall zum Rollen genutzt werden. Diese sind vor allem durch  Kaninchenbauten extrem uneben.

3. Das Flugplatzgelände ist ein Naturschutzgebiet. Es besteht ein Betretungsverbot. Bitte halten Sie sich an dieses Betretungsverbot. Dies gilt vor allem auch Gäste.

4. Die Flugzeuge können auf dem Hallenvorfeld C geparkt werden.

5. Bei Landerichtung 25 wird auf der Bahn zum Hallenvorfeld zurückgerollt. Sollten mehrere Flugzeuge im Anflug sein, am Ende der Bahn die Piste auf das Vorfeld A verlassen. Wenn die Bahn wieder frei ist, über diese zu C rollen (nicht über Taxiway).

6. Besatzungen, die über Nacht Ihr Flugzeug abstellen wollen, koordinieren Ihren Abflug bitte mit dem Platzhalter (Martin Stenger 01701878198). Es gibt keine Bewachung, Abstellen auf eigene Gefahr, das Gelände ist eingezäunt.

7. Der Flugplatz liegt nahe der Stadt Griesheim. Damit solche Veranstaltungen auch weiterhin möglich sind, bitten wir Sie möglichst lärm arm anzufliegen. Bei Starts in Richtung 25 bitte frühestmöglich nach Süden abfliegen, ohne jedoch den landwirtschaftlichen Betrieb „Baumschule Appel" zu überfliegen.

8. Platzfrequenz 130.35, Landebahn 07/25

9. Wer möchte bekommt einen Stempel für Bord/Flugbuch.

Anflugkarte Griesheim

 

Sondergenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt (Auszüge)

Vollzug des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG); Außenstart- und -landeerlaubnis für Luftfahrzeuge auf dem August-Euler-Flugplatz Griesheim

l. Erlaubnis

Gemäß § 25 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Neufassung vom 10.05.2007 (BGBI. I S. 698), § 15 der Luftverkehrs-Ordnunung (LuftVO)in der Neufassung vom 27.03.1999 (BGBI. I S.580), in der derzeit geltenden Fassung, i.V.m § 3 Abs.1 Nr. 1 der Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und Zuständigkeiten nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 24.11.2005 (GVBl. | S. 772) erteile ich dem

Hessischen Luftsportbund e.V.

die widerrufliche Erlaubnis, im Rahmen der Durchführung des Hessensternflugs mit an dieser Veranstaltung teilnehmenden Luftfahrzeugen am 29. und 30. Mai 2010 auf dem Gelände des ehemaligen militärischen Landeplatzes in Darmstadt/Griesheimer Sand, "August-Euler-Flugplatz" zu starten und zu landen.

ll. Nebenbestimmungen

1. Der Genehmigungsbehörde sind spätestens 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung die teilnehmenden Luftfahrzeuge (Muster, Kennzeichen, Pilot) zum Melden. Die Genehmigungsbehörde behält sich vor, einzelne Luftfahrzeuge aus Gründen des Lärmschutzes nicht zuzulassen. Es sind ausschließlich Motorflugzeuge der Klassen E ,K und M zulässig.

2. Auf dem Außenstartgelände darf nur am Tage und bei Sichtflugwetterbedingungen nach Sichtflugregeln gestartet und gelandet werden.

3. Flüge vom und zum Außenstartgelände sind so durchzuführen, dass jede unnötige Lärmbelästigung der Bevölkerung vermieden wird. Insbesondere ist das Überfliegen bebauter Ortslagen der benachbarten Gemeinden unterhalb der Sicherheitsmindesthöhen nicht gestattet.

4. Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur soweit unterschritten werden, wie dies zur Durchführung der Starts und Landungen unbedingt erforderlich ist.

5. Bei Unfällen und sonstigen Störungen ist die Meldung gemäß § 5 LuftVO zu veranlassen. Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium Darmstadt zu benachrichtigen.

6. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Nebenbestimmungen zur Wahrung der Sicherheit des Luftverkehrs sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleibt vorbehalten.

lll. Hinweise

1. Diese luftverkehrsrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse. Der Erlaubnisinhaber hat die ggf .erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. in eigener Zuständigkeit einzuholen Rechte Dritter werden durch diese Erlaubnis nicht berührt.

2. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen dieser Erlaubnis können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 58 Abs. 1 Nr. 11 LuftVG).

3. Diese Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich nicht nur vorübergehendend entfallen sind oder die erteilten Auflagen nicht eingehalten werden.

lV. Begründung

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des § 25 LuftVG unter Berücksichtigung der aufgeführten Auflagen erfüllt sind, da vorliegend keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Die begehrte Genehmigung konnte daher erteilt werden. 

 

Anmeldeformular

Wettbewerbsordnung Navigationsflug

Infos zu Loggern

August-Euler-Flugplatz Darmstadt-Griesheim

Grußworte

Die Sponsoren

 

Geschichte Hessen-Sternflug

 

Ergebnisse des 49. Hessen-Sternflugs

Fotos vom 49. Hessen-Sternflug