Unter
der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
veranstaltet der Hessische Luftsportbund e.V. in Verbindung mit der Hessischen
Flugplatz GmbH Egelsbach und dem Fachgebiet Strömungslehre und Aerodynamik
der Technischen Universität Darmstadt
vom
28. bis 30. Mai 2010
seinen
50. Sternflug
von
Egelsbach
Die
flugsportlichen Aufgaben werden vom Hessischen Luftsportbund e.V.
ausgerichtet.Der Wettbewerb ist offen für alle Piloten mit gültigem
Luftfahrerschein. Er wird in Anlehnung an die DAeC-Wettbewerbsordnung Rallye
Navigationsflug (Ausgabe 2008) ausgetragen. Zugelassen werden Flugzeuge bis zu
einer Masse von 2.000 Kilogramm und selbständig rollende Reisemotorsegler (TMG)
mit Geschwindigkeiten von mindestens 65 Knoten.
Freitag, 28. Mai 2010
Beginn des Wettbewerbs um die längste
Anflugstrecke vom Abflugort
Samstag, 29. Mai 2010
|
10.00 bis 11.00 Uhr |
freier Anflug der Wettbewerbsteilnehmer mit Ziellandung auf den Flugplatz Frankfurt-Egelsbach (EDFE) |
|
11.30 Uhr |
Flugzeugführerbesprechung in den Räumen des Frankfurter Vereins für Luftfahrt e.V. |
|
ab 13.00 Uhr |
Start zum Navigationsflug nach Darmstadt-Griesheim |
|
ca. 17.00 Uhr |
Transfer vom Flugplatz Darmstadt-Griesheim zur Unterkunft |
|
20.00 Uhr |
Abschlussfest mit Siegerehrung im Restaurant Waldschlösschen, Wilhelm-Leuschner-Straße 217, 64346 Griesheim, tel. 06155 - 8805543 |
Sonntag, 30. Mai 2010
freier Rückflug
Ausschreibung
1. Nennungen sind zu richten an den Hessischen Luftsportbund e.V., 64293 Darmstadt, Landwehrstraße 1.
Meldeschluss: Dienstag, 25. Mai 2010
Das Nenngeld beträgt anlässlich des 50. Hessen-Sternfluges 50,-- Euro pro Besatzungsmitglied, also zusammen 100,-- Euro für eine Besatzung. Den Gesamtbetrag bitte bis zum 25. Mai 2010 auf das Sonderkonto „509. Hessen-Sternflug“ bei der Sparkasse Darmstadt (BLZ 508 501 50) Konto-Nr. 715 751 mit dem Kennwort „Sternflug" überweisen bzw. einzahlen. Das Nenngeld schließt ein:
a)
Lande- und Abst
b) Imbiss
c) Eintritt zur Abendveranstaltung mit Siegerehrung und Abendessen
d) Erinnerungsgabe des 50. Hessen-Sternfluges
3. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Bewerber zu beschränken und Änderungen in der Ausschreibung vorzunehmen.
4. Der Hessische Luftsportbund e.V. sowie alle von ihm beauftragten Personen, also auch Personen, die von ihm auf den einzelnen Landeplätzen zur Durchführung des Wettbewerbs mit herangezogen werden, haften für keine Vermögens-, Sach- und Personenschäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Die Teilnehmer am Wettbewerb oder ihre Beauftragten erkennen durch ihre Unterschrift auf der Nennung ausdrücklich diesen Haftungsausschluss an. Der Hessische Luftsportbund e.V. schließt eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ab.
5. Der Wettbewerb findet in Anlehnung an die DAeC-Wettbewerbsordnung Rallye-Navigationsflug (Ausgabe 2008) und nur unter Sichtflugbedingungen (VMC) statt.
6. Sieger des Wettbewerbs sind die Teilnehmer mit der geringsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit - auch bei den weiteren Platzierungen - entscheidet das Ergebnis der ersten Zeitwertung, dann das Ergebnis der zweiten Zeitwertung, und sollte dann noch eine Punktgleichheit vorliegen, wird die letzte Zeitwertung gewertet.
7. Preise:
Die Besatzung mit dem besten Ergebnis erhält den Ehrenpreis des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch.
Die
Besatzung mit dem zweitbesten Ergebnis erhält den Preis der Gemeinde Griesheim.
Die
Besatzung mit dem drittbesten Ergebnis erhält den Preis der Sportfachgruppe
Motorflug
des Deutschen Aero-Clubs e.V.
Die jüngste Besatzung erhält den Wanderpreis des HLB-Präsidenten Dr. Jens A. Plusczyk.
Die Besatzung mit der längsten Anflugstrecke erhält einen Sonderpreis.
Außerdem werden zahlreiche weitere wertvolle Preise (unter anderem von der Deutschen Lufthansa AG und der Viessmann Werke GmbH & Co KG) unter den Teilnehmern des 50. Hessen-Sternfluges, die bei der Siegerehrung anwesend sind, verlost.
8.
Veranstalter:
Hessischer Luftsportbund e.V., 64293 Darmstadt, Landwehrstraße 1
9.Hauptschiedsrichter:
Martin Stenger
10.
Wettbewerbsleitung:
Gesamtleitung: Karl-Heinz Bender
Organisation: Wolfgang Brauer, Heinrich Kruse, Martin Stenger, Peter Thiel, Rüdiger Wandke
Verwaltung:
Jutta Hess
11. Unterkunft:
Hotel
Prinz Heinrich, Am Schwimmbad 12-16, 64347 Griesheim, Tel. 06155– 6009-0,
reservierung@prinz-heinrich.de.
Liegt
in der Nähe des Ortes der Abendveranstaltung. Bitte selbst buchen!
1.
Der
Wettbewerb wird in Anlehnung an die DAeC-Wettbewerbsordnung
Rallye-Navigationsflug (Ausgabe 2008) durchgeführt. Abweichungen hiervon werden
in der Flugzeugführerbesprechung mitgeteilt. Die Überflugszeiten der
Wendepunkte werden durch Logger ermittelt. Weitere Loggerdaten werden nicht
ausgewertet. Für Piloten, die keinen eigenen, nach der Wettbewerbsordnung
zugelassenen Logger mitführen, kann ein Logger vom Veranstalter gestellt
werden (bitte im Anmeldeformular angeben).
2.
Der Gebrauch von zugelassener Flugzeug-Navigationsausrüstung ist während
des Wettbewerbs erlaubt. Die Benutzung von Notebooks/Laptops ist nicht zulässig.
Mobiltelefone dürfen während der Wettbewerbsflüge nicht benutzt werden.
3.
Die
Flugzeuge/Motorsegler müssen eine Geschwindigkeit über Grund (Vg) von
mindestens 65 kts erreichen. Die Teilnehmer können die Vg in Stufen von 5 kts
zwischen 65 und 100 kts selbst wählen, sie ist bei der Nennung anzugeben.
4.
Die Flugzeuge müssen mindestens so viel Kraftstoff getankt haben, dass bei
der gewählten Geschwindigkeit eine maximale Flugstrecke von 90 NM geflogen
werden kann. Dabei ist eine Reserve von 10 % mitzuführen und Kraftstoff für
zusätzlich 30 Minuten.
In
Darmstadt-Griesheim kann nicht getankt werden!
5. Beim Funkverkehr während des Wettbewerbs bitte mit HOTEL SIERRA und der Wettbewerbsnummer melden.
6.
Auf die genaue Einhaltung der Platzrunden und das Einfliegen über
Pflichtmeldepunkte ist zu achten. Das Überfliegen von lärmempfindlichen
Gebieten ist zu vermeiden; darauf ist insbesondere in Griesheim zu achten! Verstöße
führen zu Strafpunkten. (Nähere dazu siehe
unter "Flugplatz Darmstadt-Griesheim")
7. Die Wettbewerbsleitung ist erreichbar unter Tel. 0179 – 2013591 (Karl-Heinz Bender), Tel. 0172 – 6708517 (Peter Thiel) und Tel. 0170 – 9062455 (Rüdiger Wandke). Außerdem über Flugleitung Frankfurt-Egelsbach Tel. 06103 – 94180. Besatzungen, die ihr Flugzeug über Nacht in Darmstadt-Griesheim abstellen wollen, koordinieren ihren Abflug bitte mit dem Platzhalter unter Tel. 0170 – 1878198 (Martin Stenger).
8. Für die Navigationsaufgabe wird eine Farbkopie der Generalkarte 1:200.000 mit eingezeichneten Start- und Wendepunkten zur Verfügung gestellt.
9.
Die Zeitbestimmung erfolgt nach Funkzeit.
10. Listen mit der Startreihenfolge werden in Frankfurt-Egelsbach bekannt gegeben. Die Aufgaben werden 30 Minuten vor dem Start am Flugzeug ausgeteilt.
11.
Über die Zulassung von Einsprüchen entscheiden der Hauptschiedsrichter
und die Jury.
12.
Bei höherer
Gewalt ist der Hessische Luftsportbund e.V. berechtigt, den Wettbewerb ausfallen
zu lassen. Die in Griesheim geplante Abendveranstaltung findet auch bei
Wettbewerbsausfall statt.
1. Freier Anflug in Frankfurt-Egelsbach zwischen 10 und 11 Uhr Local Time.
2. Start in Frankfurt-Egelsbach zum Navigationsflug.
3. Überflug eines Startpunktes (SP), von Wendepunkten (CPs) und einem Finalpunkt (FP). Zeitwertungen an Wendepunkten sind möglich.
4. Anflug von Checkpunkten. Erkennen von Objekten an Checkpunkten und auf der Strecke.
5.
Zwischen CP 3 und CP 4 liegen keine Bilder. Auf diesem Streckenabschnitt
Ziellandung in Aschaffenburg (EDFC) als Touch-and-go.
6. Landung in Darmstadt-Griesheim.
7.
Wertung Preis für die längste Anflugstrecke: Dafür stehen maximal 12
Stunden zur Verfügung. Diese können am 28. und 29. Mai 2010 genutzt und auf
beide Tage aufgeteilt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Wertungszeit am 28. Mai 2010 um 1900 LT endet. Am 29. Mai 2010 beginnt die
Wertung frühestens um 0800 LT und endet mit der Landung in Frankfurt-Egelsbach.
Beispiel:
Geplante Landezeit in Frankfurt-Egelsbach ist 1015 LT. Damit können an diesem
Tag maximal 2:15 Std. gewertet werden, nämlich die Differenz zwischen 0800 LT
und 1015 LT. Um diese 2:15 Std. ist die Wertungszeit am Vortag zu reduzieren,
Folglich stehen am 28. Mai 2010 maximal 9:45 Std. zur Verfügung. Da die
Wertungszeit (Anflugzeit) an diesem Tag jedoch um 1900 LT endet, kann der
erste Start am 29. Mai 2010 frühestens um 0915 LT erfolgen.
Wer
sich um den Preis für die längste Anflugstrecke bewirbt, muss sich die erste
Startzeit am 28. Mai und 29. Mai 2010 sowie die letzte Landezeit am 29. Mai
2010 von der jeweiligen Flugleitung bestätigen lassen.
Gewertet
werden die am 28. und 29. Mai 2010 innerhalb der Wertungszeiten zurückgelegten
Teilstrecken, deren Entfernungen auf der ICAO-Karte 1 : 500.000 von
Flugplatzmitte zu Flugplatzmitte gemessen werden. Die so ermittelte
Gesamtstrecke wird mit den Reisegeschwindigkeiten der zu wertenden Flugzeuge
gewogen. Dabei wird von der Geschwindigkeit des schnellsten Flugzeuges, das am
Anflugstreckenwettbewerb teilnimmt, ausgegangen. Die zu ermittelnde
Wertungsstrecke ist die gemessene Strecke mal dem Verhältnis der
Reisegeschwindigkeit des schnellsten Flugzeuges zur Reisegeschwindigkeit des
jeweiligen Flugzeuges.
Teilnehmer, die ihre Anflugstrecke bewerten lassen möchten, müssen dies nach der Landung in Frankfurt-Egelsbach bei der Wettbewerbsleitung unter Vorlage ihres Flug- oder Bordbuches bekannt geben!
Die
Abschlusslandung des Hessensternfluges findet in diesem Jahr auf dem August
Euler Flugplatz in Darmstadt Griesheim statt. Da
dieses Gelände momentan kein zugelassener Flugplatz ist, hier einige
Informationen für die Besatzungen.
1.
Die Asphaltlandebahn befindet sich in benutzbarem Zustand, hat allerdings keine
vorgeschriebene Farbmarkierung. Auch gibt es keine Halbbahnmarkierung.
2.
Der Taxiway ist nicht benutzbar und die Grasflächen dürfen auf keinen Fall zum
Rollen genutzt werden. Diese sind vor allem durch
Kaninchenbauten extrem uneben.
3.
Das Flugplatzgelände ist ein Naturschutzgebiet. Es besteht ein
Betretungsverbot. Bitte halten Sie sich an
dieses Betretungsverbot. Dies gilt vor allem auch Gäste.
4.
Die Flugzeuge können auf dem Hallenvorfeld C geparkt werden.
5.
Bei Landerichtung 25 wird auf der Bahn zum Hallenvorfeld zurückgerollt. Sollten
mehrere Flugzeuge im Anflug sein, am Ende der Bahn die Piste auf das Vorfeld A
verlassen. Wenn die Bahn wieder frei ist, über diese zu C rollen (nicht über
Taxiway).
6.
Besatzungen, die über Nacht Ihr Flugzeug abstellen wollen, koordinieren Ihren
Abflug bitte mit dem Platzhalter (Martin Stenger 01701878198). Es gibt keine
Bewachung, Abstellen auf eigene Gefahr, das Gelände ist eingezäunt.
7.
Der Flugplatz liegt nahe der Stadt Griesheim. Damit solche Veranstaltungen auch
weiterhin möglich sind, bitten wir Sie möglichst lärm arm anzufliegen. Bei
Starts in Richtung 25 bitte frühestmöglich nach Süden abfliegen, ohne jedoch
den landwirtschaftlichen Betrieb „Baumschule Appel" zu überfliegen.
8.
Platzfrequenz 130.35, Landebahn 07/25
9. Wer möchte bekommt einen Stempel für Bord/Flugbuch.
Anflugkarte Griesheim


Sondergenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt (Auszüge)
Vollzug des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG); Außenstart- und -landeerlaubnis für Luftfahrzeuge auf dem August-Euler-Flugplatz Griesheim
l. Erlaubnis
Gemäß § 25 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Neufassung vom 10.05.2007 (BGBI. I S. 698), § 15 der Luftverkehrs-Ordnunung (LuftVO)in der Neufassung vom 27.03.1999 (BGBI. I S.580), in der derzeit geltenden Fassung, i.V.m § 3 Abs.1 Nr. 1 der Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und Zuständigkeiten nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 24.11.2005 (GVBl. | S. 772) erteile ich dem
Hessischen Luftsportbund e.V.
die widerrufliche Erlaubnis, im Rahmen der Durchführung des Hessensternflugs mit an dieser Veranstaltung teilnehmenden Luftfahrzeugen am 29. und 30. Mai 2010 auf dem Gelände des ehemaligen militärischen Landeplatzes in Darmstadt/Griesheimer Sand, "August-Euler-Flugplatz" zu starten und zu landen.
ll. Nebenbestimmungen
1. Der Genehmigungsbehörde sind spätestens 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung die teilnehmenden Luftfahrzeuge (Muster, Kennzeichen, Pilot) zum Melden. Die Genehmigungsbehörde behält sich vor, einzelne Luftfahrzeuge aus Gründen des Lärmschutzes nicht zuzulassen. Es sind ausschließlich Motorflugzeuge der Klassen E ,K und M zulässig.
2. Auf dem Außenstartgelände darf nur am Tage und bei Sichtflugwetterbedingungen nach Sichtflugregeln gestartet und gelandet werden.
3. Flüge vom und zum Außenstartgelände sind so durchzuführen, dass jede unnötige Lärmbelästigung der Bevölkerung vermieden wird. Insbesondere ist das Überfliegen bebauter Ortslagen der benachbarten Gemeinden unterhalb der Sicherheitsmindesthöhen nicht gestattet.
4. Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur soweit unterschritten werden, wie dies zur Durchführung der Starts und Landungen unbedingt erforderlich ist.
5. Bei Unfällen und sonstigen Störungen ist die Meldung gemäß § 5 LuftVO zu veranlassen. Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium Darmstadt zu benachrichtigen.
6. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Nebenbestimmungen zur Wahrung der Sicherheit des Luftverkehrs sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleibt vorbehalten.
lll. Hinweise
1. Diese luftverkehrsrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse. Der Erlaubnisinhaber hat die ggf .erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse usw. in eigener Zuständigkeit einzuholen Rechte Dritter werden durch diese Erlaubnis nicht berührt.
2. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen dieser Erlaubnis können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 58 Abs. 1 Nr. 11 LuftVG).
3. Diese Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich nicht nur vorübergehendend entfallen sind oder die erteilten Auflagen nicht eingehalten werden.
lV. Begründung
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des § 25 LuftVG unter Berücksichtigung der aufgeführten Auflagen erfüllt sind, da vorliegend keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Die begehrte Genehmigung konnte daher erteilt werden.
Wettbewerbsordnung Navigationsflug
August-Euler-Flugplatz Darmstadt-Griesheim
Ergebnisse des 49. Hessen-Sternflugs
Fotos vom 49. Hessen-Sternflug