Aktuelle (6. November) Lockerung der Coronaverordnung für den Sport

Die Regel zur vollständigen Schließung der Sportstätten hat nur einen Tag gehalten.

Die Vereine haben hierzu mit heutigem Tag (6.11.) eine Infomail von uns erhalten, welche aktuelle Änderungen (Wirkung ab 6. November) zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zusammenfasst und kommentiert.

Nunmehr ist Sport auf und in allen Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes wieder gestattet.

Hoffen wir, dass diese Verordnung nun Bestand hat !