Seit dem 8. April 2020 gelten europaweit für den Segelflug neue Regeln. Diese wurden von der EASA mit der „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/358 DER KOMMISSION vom 4. März 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 in Bezug auf Lizenzen für Segelflugzeugpiloten“ (DVO(EU)2020/358) und den zugehörigen „Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) to Part-SFCL Requirements for sailplane flight crew licensing“ (AMC&GM to Part-SFCL) veröffentlicht. Wie üblich wurde der Text der DVO(EU)2020/358 in allen EU-Sprachen, die AMC&GM to Part-SFCL nur in Englisch veröffentlicht.
Das Referat Ausbildung/Lizenzen und das Referat Europa der Bundeskommission Segelflug haben mit Unterstützung des DAeC und des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes die AMC&GM to Part-SFCL übersetzt und beide Vorschriften inhaltlich zusammengeführt. Damit sind jetzt die SFCL-Lizenzregeln vollständig in deutscher Sprache zusammengeführt und in dem beigefügten „Regelbuch Segelflug - Teil-SFCL“ zusammengeführt.
Das Buch wird nicht gedruckt, sondern steht ausschließlich zum Download unter folgendem Link auf der Website des DAeC zur Verfügung:
https://www.daec.de/news-details/regelbuch-segelflug-teil-sfcl/