Sonder-Newsletter vom 29.03.2020
SOFORTHILFE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, FREIBERUFLER UND KLEINE BETRIEBE
Die hessische Landesregierung hat gestern dem LSBH mitgeteilt, dass im Rahmen der Soforthilfe auch gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ebenso wie freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, in diesem Programm antragsberechtigt. Voraussetzung ist eine existenzbedrohende Lage sowie massive Liquiditätsengpässe, die sich unmittelbar infolge der Corona Pandemie ergeben. Die Antragstellung ist ab Montag, 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel, https://rp-kassel.hessen.de möglich.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren könnt Ihr hier nachlesen: https://wirtschaft.hessen.de/…/soforthilfe-fuer-selbststaen…
Finanzielle Hilfen für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Für Vereine, welche keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, befindet sich der LSBH zurzeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Gespräch über separate Fördermöglichkeiten für den Sport. Hierüber werden wir zeitnah informieren.
Kurzarbeitergeld
Grundsätzlich können auch Sportvereine Kurzarbeitergeld beantragen. Informationen hierzu findet Ihr unter: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/
Weitere Informationen und Hilfen für Sportvereine findet Ihr auf der Internetseite des Landessportbundes Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/