Sonder-Newsletter vom 07.09.2017

Themen: Mitgliederzeitung und Kenntnisnachweis Modellflug

Liebe Fliegergemeinde!

Wie bereits mit dem August-Newsletter angekündigt, ist ein Thema, das die Pressereferenten der Mitgliedsverbände im DAeC beschäftigt, die Vision einer gemeinsamen Mitgliederzeitung für Luftsportler, und zwar für alle sieben Luftsportarten der FAI. Welche Ideen stecken dahinter?

- Alle Luftsportlerinnen und Luftsportler in ganz Deutschland sollen sich in einer gemeinsamen Mitgliederzeitung, die dann alle Luftsportler repräsentiert, wiederfinden.

- Es geht bei einer solchen Zeitung um mehr Reichweite, mehr Inhalt, mehr Information, mehr Seiten, mehr Möglichkeiten und mehr Freiheit,
  die Öffentlichkeitsarbeit des einzelnen Landes- sowie des Dachverbandes neu zu strukturieren.

- Dem gegenüber stünden weniger Ausgaben und Aufwand für Design, Druck, Versand, Postjahrespauschale, weniger zeitintensive
  Recherchearbeit, weniger Zeitfresser wie z.B. Lektorat, Mehrfachkorrekturläufe; ein Artikel/Bericht, der alle Verbände interessiert, muss nicht
  mehr von jedem einzelnen Verband ausgearbeitet oder untereinander weitergereicht werden u.v.m.

- Die Zusammenarbeit zwischen den Pressereferenten der Verbände und dem DAeC könnte intensiviert werden.   

- Die Gemeinschaft der Luftsportler könnte gefördert werden.

All dies könnte Ressourcen bündeln, wir würden neue Wege beschreiten und Identität stiften.

Und so in etwa stellen sich die Pressereferenten eine Luftsport-Zeitschrift vor:

- Als Ergänzung zu den Fachzeitschriften der einzelnen Sparten.

- Jeder Landesverband erhält seine eigenen Seiten, die er entsprechend füllen kann.

- Blick über den „Tellerrand“ der Luftsportarten und Landes- und Monoverbände.

- Aktuelles aus Behörden, Organisationen, und Verbänden (FAI, DAeC, DOSB, Luftsportjugend, EASA, BMVI, DFS usw.)

- Attraktive Beiträge mit schönen Bildern und hohem Nutzwert.

- Feste Rubriken (Flugsicherheit, Terminkalender, Kinderseite)

- Die Zeitung soll auch am Kiosk und als E-Paper erhältlich sein.

Grundgerüst für die Zeitung ist die vielen von Euch bereits bekannte Zeitschrift „Luftsport“, in der sich bereits einige Mitgliedsverbände wiederfinden. Die letzte Ausgabe (ohne Hessen) findet ihr hier -> https://files.acrobat.com/a/preview/b27b51c2-f3d4-4f1a-8781-58630068aaf9.

Was soll der „Spaß“ in etwa kosten? Nun, natürlich sind die Kosten einer solchen Zeitung immer auflagenabhängig. Je mehr Verbände sich beteiligen, desto günstiger wird eine solche Zeitung. Bei sechs Ausgaben im Jahr würde sich der Preis pro Mitglied bei max. 10€ im Jahr bewegen. Der HLB hätte dafür seine eigenen Verbandsseiten, die wir mit Leben füllen könnten.

Uns ist klar, dass gerade das Thema "Luftsport"(-Zeitung) für die Mitglieder des HLB besonders heikel ist. Aber wir wollen und können Euch die Vision einer solchen Mitgliederzeitung nicht vorenthalten. Deshalb seid Ihr nun dran mit Euren Diskussionsbeiträgen; bitte helft uns bei der Meinungsbildung, ob der HLB bei einer solchen Zeitschrift dabei sein sollte oder nicht. Bitte schreibt uns an presse@hlb-info.de , was Ihr darüber denkt.

 

Kenntnisnachweis für Modellflug

Zunächst: wer auf zugelassenen Modellflugplätzen fliegt, ist nicht betroffen!! Trotzdem bitte lesen:

Ab dem 1. Oktober tritt die neue Drohnenverordnung in Kraft. Den Kenntnisnachweis müssen all jene Flugmodell- und Multicopter-Piloten erbringen, die über keine Lizenz für Luftfahrzeugführer verfügen und deren Flugmodell oder Multicopter zwei Kilo oder mehr wiegt und außerhalb eines Modellfluggeländes mit Aufstiegserlaubnis fliegen will. Nachweispflichtig ist außerdem, wer sein Flugmodell außerhalb eines solchen Geländes höher als 100 Meter fliegen will. Der Deutsche Aero Club hat jetzt ein Online-Portal geschaffen, auf dem sich Interessierte informieren und prüfen lassen können. Nach bestandener Prüfung haben sie die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis auszudrucken.

Auf www.kenntnisnachweis-modellflug.de gibt es alles, was Betroffene brauchen, um auch künftig ihrem Sport nachgehen zu können. Unter dem Punkt „Wissensvermittlung“ findet Ihr Infos zu Anwendung und Navigation, Luftrecht und Luftraumordnung, Haftpflichtversicherung und Neuerungen. Wahlweise könnt Ihr Euch direkt für den Kenntnisnachweis registrieren und anmelden; die Infos stehen – übersichtlich zusammengefasst – auch im Test. Wer alle Haken richtig gesetzt hat, gibt seine Daten für die Bezahlung ein, zahlt 26,75 Euro und druckt sich den Kenntnisnachweis aus: fertig.
Die neue Drohnenverordnung gilt seit April dieses Jahres. Sie regelt nicht nur den Betrieb von Multicoptern – „Drohnen“ –, sondern auch den Betrieb sämtlicher Flugmodelle. Ins Leben gerufen wurde sie, weil mit der Popularität von Multicoptern die Gefahr von Abstürzen, Unfällen und Kollisionen ständig gewachsen ist. Die Verordnung soll helfen, den Luftraum sicherer zu machen und sensible Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf, zu schützen. 

Infos rund um den Kenntnisnachweis und die neue Drohnenverordnung hat der Deutsche Aero Club in diesem Video zusammengefasst: zum Video

https://www.daec.de/sportarten/modellflug/news-details/item/online-zum-kenntnisnachweis/

https://www.kenntnisnachweis-modellflug.de/Registrierung

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So, das war es für heute. Den nächsten regulären Newsletter erhaltet Ihr Ende September wieder als pdf. An dieser Stelle allen Teilnehmern des Hessenentscheids im Jugendvergleichsfliegen viel Erfolg yes

Susan Breitenbach
Pressereferentin HLB